Wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung in Gehrden

Gehrden ist überschaubar: sechs Ortsteile, kurze Wege, ein Krankenhaus mitten in der Stadt. Beim barrierefreien Umbau scheitert es hier selten an der Entfernung – häufiger an der Zustimmung.

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Worum es in Gehrden geht

Viele Menschen in Gehrden wohnen zur Miete, in Ditterke und Northen ebenso wie in der Kernstadt. Für den Zuschuss der Pflegekasse spielt das keine Rolle: Er hängt am Pflegegrad, nicht am Eigentum. Praktisch entscheidend ist etwas anderes – ohne Einverständnis der Eigentümerseite wird nicht gebaut, und daran hängt der ganze Zeitplan.

Erfahrungsgemäß sagt kaum jemand aus Prinzip nein. Abgelehnt wird, wenn unklar bleibt, was genau passiert, wer haftet und was beim Auszug wird. Eine Anfrage, die den Umbau fachlich beschreibt, den ausführenden Betrieb nennt und den Rückbau regelt, hat eine deutlich bessere Aussicht als ein handschriftlicher Zettel.

Wir setzen diese Anfrage auf und führen sie parallel zum Antrag bei der Kasse – damit nicht das eine auf das andere wartet.

Unabhängig und kostenlos

Ihre Anlaufstelle vor Ort

Für Gehrden ist der Stützpunkt im Nachbarort Ronnenberg zuständig:

Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land

Löwenberger Straße 2A, 30952 Ronnenberg

0511 6162 0118

Die Region Hannover bewilligt Baukostenzuschüsse für den Abbau von Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum – ein Topf, den es in den Nachbarkreisen so nicht gibt.

Diese Stelle gehört nicht zu uns und berät neutral. Wir übernehmen danach das Verfahren – den Pflegegrad, den Antrag auf Wohnraumanpassung und die Förderung.

Gehrden und Umgebung

Wir sind für das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet da – also auch für Ditterke, Everloh, Lemmie, Leveste, Northen und Redderse.

In der Nachbarschaft liegen Ronnenberg, Barsinghausen und Wennigsen.

Dieselbe Beratungsstelle ist übrigens auch für diese Orte zuständig:

Gehrden

Häufige Fragen

Der Vermieter hat abgelehnt. Ist damit alles vorbei?

Nicht zwingend. Mieterinnen und Mieter können bauliche Veränderungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung erforderlich sind; die Interessen werden abgewogen, und der Rückbau lässt sich absichern. Eine erste Ablehnung ist oft eine Frage der Formulierung, nicht der Haltung.

Brauche ich für den Antrag schon einen Kostenvoranschlag?

In aller Regel ja – die Pflegekasse will wissen, worüber sie entscheidet. Wichtig ist, dass der Voranschlag genau die Maßnahme beschreibt, die beantragt wird. Ein Angebot über eine komplette Badsanierung macht den Antrag angreifbar.

Gilt der Zuschuss auch für eine Wohnung im Obergeschoss?

Ja. Es kommt nicht auf die Lage der Wohnung an, sondern darauf, ob die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert. Der Zugang zur Wohnung – etwa ein Treppenlift im gemeinsamen Hausflur – braucht allerdings zusätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Reden wir darüber

Ein Anruf reicht, um zu klären, ob sich ein Antrag in Gehrden lohnt.

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