Wohnraumanpassung in Lehrte
Wenn in einem Haushalt zwei Menschen Pflege brauchen, verdoppelt sich nicht nur der Aufwand. Beim Zuschuss für den Umbau kann sich auch der Betrag erhöhen – das wissen erstaunlich wenige.

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Worum es in Lehrte geht
In Lehrte und seinen Ortsteilen – Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Sievershausen und den anderen – leben viele Paare seit Jahrzehnten im selben Haus. Wenn beide einen Pflegegrad haben, gilt für den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nicht schlicht der einfache Höchstbetrag.
Das Gesetz sieht vor, dass bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einer gemeinsamen Wohnung der Betrag je Maßnahme auf ein Vielfaches steigen kann, gedeckelt auf das Vierfache. Praktisch heißt das: Aus 4.180 Euro können bis zu 16.720 Euro werden. Beantragt wird das gemeinsam, nicht zweimal einzeln – und genau hier gehen Ansprüche verloren.
Wir prüfen deshalb immer, wer im Haushalt lebt und wer welchen Pflegegrad hat, bevor wir etwas einreichen. Diese eine Frage hat schon mehr Geld bewegt als jede Formulierungskunst.
Ihre Anlaufstelle vor Ort
Zuständig ist der Stützpunkt Burgdorfer Land im benachbarten Burgdorf:
Senioren- und Pflegestützpunkt Burgdorfer Land
Hannoversche Neustadt 53, 31303 Burgdorf
Die Region Hannover bewilligt Baukostenzuschüsse für den Abbau von Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum – ein Topf, den es in den Nachbarkreisen so nicht gibt.
Diese Stelle gehört nicht zu uns und berät neutral. Wir übernehmen danach das Verfahren – den Pflegegrad, den Antrag auf Wohnraumanpassung und die Förderung.
Lehrte und Umgebung
Wir sind für das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet da – also auch für Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel.
In der Nachbarschaft liegen Sehnde, Burgdorf und Uetze.
Dieselbe Beratungsstelle ist übrigens auch für diese Orte zuständig:
Häufige Fragen
Meine Frau und ich haben beide einen Pflegegrad. Was heißt das?
Dass für dieselbe Maßnahme ein höherer Gesamtbetrag in Betracht kommt, weil mehrere Anspruchsberechtigte in der Wohnung leben. Der Antrag muss das ausdrücklich benennen – sonst rechnet die Kasse den einfachen Satz.
Gilt das auch für Wohngemeinschaften?
Ja, die Regelung stellt auf die gemeinsame Wohnung ab, nicht auf die Ehe. Auch in Pflege-Wohngemeinschaften kann der erhöhte Betrag greifen.
Was, wenn der zweite Pflegegrad erst später kommt?
Dann lohnt es sich zu prüfen, ob nachträglich aufgestockt werden kann. Einfacher ist es, den zweiten Antrag abzuwarten, wenn die Entscheidung ohnehin kurz bevorsteht – das besprechen wir im Einzelfall.
Reden wir darüber
Ein Anruf reicht, um zu klären, ob sich ein Antrag in Lehrte lohnt.
