Zuschuss der Pflegekasse für Wohnraumanpassung
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme: Wer den Zuschuss bekommt, was als eine Maßnahme zählt und warum der Antrag vor den Auftrag gehört.

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Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen leisten – nach dem im Projekt geprüften Stand bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und anspruchsberechtigter Person. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Pflege zu Hause ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellt. Der Antrag gehört vor den Auftrag.
Was der Zuschuss abdeckt
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Gemeint sind Veränderungen an der Wohnung, die dafür sorgen, dass jemand zu Hause bleiben kann.
Der Zweck ist gesetzlich beschrieben, und es lohnt sich, ihn genau zu lesen. Eine Maßnahme wird bezuschusst, wenn sie
- die häusliche Pflege ermöglicht,
- sie erheblich erleichtert oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Das ist ein weiter Rahmen. Er umfasst den Badumbau ebenso wie die entfernte Türschwelle, die verbreiterte Tür, die Rampe am Hauseingang oder den Treppenlift.
Er umfasst aber nichts, was nur schöner oder moderner ist. Eine neue Küche wird nicht bezuschusst, weil die alte alt ist – wohl aber eine Anpassung, die das Kochen im Sitzen möglich macht.
Die Höhe
Nach dem in diesem Projekt geprüften Stand beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und anspruchsberechtigter Person.
Zwei Dinge daran werden oft missverstanden:
„Bis zu" heißt: Der Zuschuss deckt die Kosten bis zu dieser Grenze. Kostet der Umbau weniger, wird weniger gezahlt. Er ist kein Betrag, der zur freien Verfügung steht.
„Je Maßnahme" heißt nicht „einmal im Leben". Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann eine weitere Maßnahme in Betracht kommen.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag – bis zu einer Obergrenze je Maßnahme.
Warum der Zuschnitt der Maßnahme zählt
Das ist der Punkt, an dem am meisten Geld verschenkt wird.
Alles, was zu einem Zeitpunkt gemeinsam beantragt und durchgeführt wird, gilt in der Regel als eine Maßnahme – auch wenn Bad, Flur und Hauseingang betroffen sind. Wer stattdessen im Frühjahr die Dusche und im Herbst die Rampe beantragt, hat nicht automatisch zwei Ansprüche, sondern gegebenenfalls einen, der bereits ausgeschöpft ist.
Deshalb gehört an den Anfang nicht die Frage „was machen wir zuerst", sondern „was wird in den nächsten Jahren gebraucht". Erst danach entscheidet sich, was in einen Antrag gehört.
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Die Reihenfolge
- Pflegegrad muss vorliegen. Ohne ihn gibt es diesen Zuschuss nicht.
- Bedarf ermitteln, und zwar vollständig – siehe oben.
- Zustimmung des Eigentümers einholen, wenn zur Miete gewohnt wird. Schriftlich.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen, mit Beschreibung der Maßnahme und Kostenvoranschlag.
- Entscheidung abwarten.
- Danach beauftragen.
Schritt 4 vor Schritt 6 – das ist die Regel, an der alles hängt. Wer den Handwerker kommen lässt und danach den Antrag stellt, riskiert, dass die Maßnahme nicht mehr bezuschusst wird. Die Pflegekasse soll vorher prüfen können, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn es eilt – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt –, sprechen Sie mit der Pflegekasse, bevor Sie beauftragen. Ein Telefonat kostet einen Vormittag, der vertauschte Ablauf kann mehrere tausend Euro kosten.
Was in den Antrag gehört
- Beschreibung der Maßnahme: was genau verändert wird
- Begründung aus der Pflegesituation heraus: welche Schwierigkeit dadurch wegfällt
- Kostenvoranschlag
- bei Miete: die Zustimmung des Eigentümers
Der zweite Punkt entscheidet. Ein Antrag, der nur die Bauleistung beschreibt, lässt die Frage offen, warum sie nötig ist. Ein Antrag, der schildert, dass der Einstieg in die Wanne seit dem Sturz nicht mehr allein möglich ist und die Pflegeperson dabei täglich stützen muss, beantwortet sie.
Was danach noch möglich ist
Der Zuschuss der Pflegekasse ist nicht die einzige Quelle. Daneben gibt es Förderkredite und regionale Programme, die sich nicht am Pflegegrad orientieren, sondern am Umbau selbst.
Nach dem in diesem Projekt am 18.09.2026 geprüften Stand:
- KfW 159 – bis 50.000 Euro je Wohneinheit, als Kredit über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
- KfW 455-B – Antragstopp, die Bundesmittel für 2026 sind belegt.
Diese Werte ändern sich. Prüfen Sie sie vor jeder Entscheidung an der Quelle nach, und verlassen Sie sich nicht auf Zahlen aus Ratgebern – auch nicht auf diese.
Wenn Sie nicht sicher sind, was zusammengehört
Der Zuschnitt der Maßnahme ist eine Entscheidung mit Folgen, und sie fällt am Anfang, wenn man am wenigsten weiß. Genau dabei unterstützen wir: Wir sehen uns die Wohnung und die Pflegesituation an, sortieren, was in einen Antrag gehört, und begleiten die Korrespondenz mit der Pflegekasse.
Quellen · Stand 22. September 2026
- Sozialgesetzbuch XI, § 40 Absatz 4 – Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen · abgerufen am 22. September 2026
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung · abgerufen am 22. September 2026
Häufige Fragen
Was uns dazu oft gefragt wird
Gilt der Betrag pro Person oder pro Wohnung?
Je Maßnahme und anspruchsberechtigter Person. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen – bis zu einer Obergrenze je Maßnahme.
Was zählt als eine Maßnahme?
Alle Umbauten, die zu einem Zeitpunkt zusammen beantragt und durchgeführt werden, gelten in der Regel als eine Maßnahme – auch wenn mehrere Räume betroffen sind.
Das ist der Grund, warum es sich lohnt, gemeinsam zu planen statt in Einzelschritten zu beantragen.
Und wenn sich die Pflegesituation später ändert?
Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann ein erneuter Zuschuss für eine weitere Maßnahme infrage kommen.
Brauche ich schon einen Pflegegrad?
Ja, ein Pflegegrad ist Voraussetzung. Läuft der Antrag noch, warten Sie den Bescheid ab oder lassen Sie sich beraten, bevor Sie beauftragen.
Sie möchten das Thema nicht allein angehen?
Die passende Leistung dazu ist Förderung & Zuschüsse. Ein Anruf genügt, um zu klären, ob und wie wir weiterhelfen können.
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